Radiologische Gemeinschaftspraxis im Gänsbühl

 

Aktuelles zu COVID-19

Seit dem 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Coronaschutzmaßnahmen ausgelaufen und damit fallen die letzten noch verbliebenen Vorgaben weg.

Für Ihren Besuch in unserer Praxis bedeutet das:

  • Es entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske während des Aufenthaltes in der Praxis.
  • Kommen Sie bitte nicht in unsere Praxis, wenn Sie positiv auf Corona getestet wurden bzw. akut an Corona erkrankt sind. Melden Sie sich bitte telefonisch bei uns und wir werden Ihnen unkompliziert einen kurzfristigen Ersatztermin anbieten.
  • Patienten mit unklaren Atemwegsinfekten empfehlen wir das Tragen einer FFP-2-Maske.
  • Es steht Ihnen natürlich frei, während Ihres Aufenthaltes in unserer Praxis weiterhin eine FFP-2-Maske zu tragen.


Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie uns bitte jederzeit an!

In unserem Tun halten wir uns an die Empfehlungen der Ärztekammer und des Robert Koch-Instituts.
Wir haben ein auf unsere Praxis abgestimmtes Hygienekonzept, auf das unser Personal regelmäßig geschult wird.
Basismaßnahmen wie Händedesinfektion und angepasste Lüftungskonzepte führen wir weiterhin durch.