Radiologische Gemeinschaftspraxis im Gänsbühl

 


Seit April 2023 sind die meisten gesetzlichen Vorgaben zu COVID-19 ausgelaufen und medizinische Praxen sind aufgefordert, an ihre Praxen angepasste Hygienekonzepte vorzuhalten.

Wir nutzen unser Wartezimmer gemeinsam mit der benachbarten neurologischen Gemeinschaftspraxis und haben einen hohen Patientendurchsatz. Da sich im Wartezimmer viele ältere Patienten und damit auch Risikopatienten aufhalten, gelten für unsere Praxis in Bezug auf den Infektionsschutz folgende Regeln:

  • Patienten mit akuten Atemwegsinfekten können ihre Termine telefonisch kurzfristig (einen Tag im Voraus) um einige Tage verlegen.
  • Patienten mit akuten Atemwegsinfekten bitten wir darum, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Als allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz führen wir durch:

  • Regelmäßiges Lüften.
  • Durch unser Terminmanagement versuchen wir die Aufenthaltszeiten in der Praxis zu minimieren.
  • Bereitstellen von Händedesinfektion.
  • Begleitpersonen sind in der Praxis nur in Ausnahmefällen zugelassen.